Beitragsordnung

 

Rehabilitations- und Gesundheitssportverein „bewegungsRaum Coswig e.V.“
(Nachfolgend Verein genannt)

Gemäß §10 der Satzung erhebt der Verein Beiträge von seinen Mitgliedern.

 

§1 Mitgliedsbeiträge

 

Aufnahmegebühr:

 

Keine

Abt. Rehabilitationssport:

R1 - Gruppengymnastik

 

1x wöchentlich Gruppengymnastik

 

13,00 € monatlich

R2 - individuell

1x wöchentlich Gruppengymnastik + mehrfaches Gerätetraining

25,00 € monatlich

R3 - Wassergymnastik

1x wöchentlich Wassergymnastik

27,00 € monatlich

R4 - XXL

Kombination aus R2 + R3

(1x wöchentlich Gruppengymnastik + 1x wöchentlich Wassergymnastik +

mehrfaches Gerätetraining)

52,00 € monatlich

Abt. Gesundheitssport:

(für alle ohne Reha-Sportverordnung)

 

Gesundheitssportler kann nur werden, wer vorher eine Rehasportverordnung im BewegungsRaum Coswig e.V. absolviert hat, keine weitere von der Krankenkasse genehmigt bekommt und trotzdem weiterhin im Rahmen der Nachsorge sportlich aktiv sein sollte.

GSp1 - Gruppe/Geräte

Gruppengymnastik + Gerätetraining (auch

mehrfach)

30,00 € monatlich

GSp2 - Wassergymnastik

1x wöchentlich Wassergymnastik

60,00 € monatlich

GSp3 - XXL

Gruppengymnastik + Gerätetraining (auch mehrfach) + 1x wöchentlich

Wassergymnastik

80,00 € monatlich

 

  • Die Mitgliedsbeiträge können an besondere Gegebenheiten des Vereins angepasst werden. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben und zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden.
  • Mitgliedsbeiträge werden auch während des Urlaubes, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten von Mitgliedern sowie bei behördlichen Schließungen fällig.
  • Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.

 

§2 Fälligkeit

  • Der Beitrag wird monatlich bis spätestens zum 10. eines Monats per Lastschrifteinzug bezahlt. Wird eine Lastschrift zurückgebucht, so wird die Rücklastschriftgebühr der Bank auf den fälligen Beitrag des Mitgliedes umgelegt.
  • Erst mit Zahlung eines Monatsbeitrages ist eine volle Mitgliedschaft gegeben.
  • Mitglieder die den Zahlungstermin um einen Monat überschreiten, erhalten eine Mahnung. Für jede weitere Mahnung wird eine Gebühr von 10€ erhoben. Für die Zeit des Zahlungsverzuges werden dem Mitglied alle Rechte und Pflichten laut §8 der Satzung entzogen.

 

§3 Ende der Mitgliedschaft

  • Es werden Beiträge fällig für die Dauer des angefangenen Monats. Zuviel gezahlte Beiträge werden nach schriftlichem Antrag zurückerstattet. Dieser muss spätestens 14 Tage nach Austritt dem Vorstand vorliegen.

 

§4 Schlussbestimmungen

  • Über alle Beiträge, Umlagen und Kursgebühren, die in dieser Beitragsordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand.
  • Die Beitragsordnung wurde per Beschluss der Mitgliederversammlung am 11.11.2022 neu gefasst und tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft.