Beitragsordnung
Rehabilitations- und Gesundheitssportverein „bewegungsRaum Coswig e.V.“
(Nachfolgend Verein genannt)
Eine Teilnahme am Rehasport ist auch ohne Mitgliedschaft möglich.
Für alle die sich für eine Vereinsmitgliedschaft entscheiden, gilt die nachstehende Beitragsordnung.
Gemäß §10 der Satzung erhebt der Verein Beiträge von seinen Mitgliedern.
§1 Mitgliedsbeiträge
Aufnahmegebühr |
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Keine |
Abt. Rehabilitationssport: Rehasport 1 - Gruppengymnastik
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für 1x Training pro Woche in der Gruppe im Kursraum
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13,00 € monatlich
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Rehasport 2 - individuell
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für 1x Training pro Woche in der Gruppe im Kursraum und 1x Training pro Woche auf der Gerätefläche
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18,00 € monatlich
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Rehasport 3 - flexibel
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für 1x Training pro Woche in der Gruppe im Kursraum und mehrfaches Training auf der Gerätefläche
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27,00 € monatlich
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Abt. Gesundheitssport (für alle ohne Reha-Sportverordnung)*
*Gesundheitssportler kann nur werden, wer vorher eine Rehasportverordnung im BewegungsRaum Coswig e.V. absolviert hat, keine weitere von der Krankenkasse genehmigt bekommt und trotzdem weiterhin im Rahmen der Nachsorge sportlich aktiv sein sollte.
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für 1x Training pro Woche in der Gruppe im Kursraum UND für 1x Training pro Woche auf der Gerätefläche
ODER
Für mehrfaches Training pro Woche auf der Gerätefläche OHNE Training in der Gruppe im Kursraum
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27,00 € monatlich |
(1) Die Mitgliedsbeiträge können an besondere Gegebenheiten des Vereins angepasst werden.
Zur Finanzierung besonderer Vorhaben und zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden
(2) Mitgliedsbeiträge werden auch während des Urlaubes, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten von Mitgliedern fällig.
(3) Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
§2 Fälligkeit
(1) Der Beitrag wird monatlich bis spätestens zum 10. eines Monats per Lastschrifteinzug bezahlt. Wird eine Lastschrift zurückgebucht, so wird die Rücklastschriftgebühr der Bank auf den fälligen Beitrag des Mitgliedes umgelegt.
(2) Erst mit Zahlung eines Monatsbeitrages ist eine volle Mitgliedschaft gegeben.
(3) Mitglieder die den Zahlungstermin um einen Monat überschreiten, erhalten eine Mahnung. Für jede weitere Mahnung wird eine Gebühr von 10€ erhoben. Für die Zeit des Zahlungsverzuges werden dem Mitglied alle Rechte und Pflichten laut §8 der Satzung entzogen.
§3 Ende der Mitgliedschaft
(1)Es werden Beiträge fällig für die Dauer des angefangenen Monats. Zuviel gezahlte Beiträge werden nach schriftlichem Antrag zurückerstattet. Dieser muss spätestens 14 Tage nach Austritt dem Vorstand vorliegen.
§4 Schlussbestimmungen
(1) Über alle Beiträge, Umlagen und Kursgebühren, die in dieser Beitragsordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand.
(2) Die Beitragsordnung wurde per Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.11.2019 neu gefasst und tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft.