Corona - weitere Informationen

2020-04-12 09:43 von R.Matthes

 

Liebe Vereinsmitglieder(innen),

aufgrund der Zwangsschließung durch die Allgemeinverfügung des Landes Sachsen dürfen wir derzeit weder Rehasport noch Gesundheitssport anbieten. Daher stellen wir Ihnen online pro Woche ein neues Trainingsvideo zur Verfügung. Wir hoffen es gefällt und sorgt für gute Laune!

 

Als gemeinnütziger Verein ist es uns nicht gestattet Rücklagen allgemeiner Art zu bilden. Die jetzige Situation trifft uns derzeit extrem hart, da alle Einnahmen aus Rehasport und Präventionskursen schlagartig komplett wegfallen. Einzig die Mitgliedsbeiträge, welche erhoben werden um den Vereinszweck  zu verwirklichen sind uns geblieben. Diese decken leider nur ca. 30% aller Ausgaben. Und die Ausgaben laufen in gleicher Höhe weiter: Miete, Nebenkosten, Telefon, Mitgliedsbeiträge beim Sächsischen Behindertensportverband und beim Kreissportbund um nur einige zu nennen.

 

Unsere Mitarbeiter sind allesamt in Kurzarbeit zu 0 Wochenstunden und erhalten daher nur 60% Ihres Lohns dank des Kurzarbeitergeldes. Inwieweit die Soforthilfen für unseren Verein in Anspruch genommen werden können, prüft gerade der Vorstand.

 

DAHER UNSERE INSTÄNDIGE BITTE: Unterstützen Sie unsere Vereinsarbeit und bleiben Sie uns als Vereinsmitglied auch in dieser schwierigen Situation treu! Nur mit Ihrer Hilfe kann der Verein die hoffentlich kurze Zeit der Corona-Krise überstehen.

 

Sollte es Ihnen sogar möglich sein, uns darüber hinaus eine Spende (gegen Spendenbescheinigung) zukommen lassen zu können wären wir darüber mehr als dankbar! Kontoverbindung:

 

Volksbank-Raiffeisenbank Meißen/Großenhain

IBAN DE03 8509 5004 7436 2110 01, BIC GENODEF1MEI

 

Fakt ist, sollten alle Mitglieder Ihren Beitrag zurückverlangen, ist dies das Ende des Vereins und wir werden nach der Corona-Zeit auch nicht wieder öffnen.

 

Für Sportvereine gilt grundsätzlich (siehe auch Bericht von Radio Dresden am 30.3.2020): Die Mitgliedsbeiträge dienen dem Vereinszweck und sind NICHT mit denen eines Fitnessstudios gleichzusetzen. Es gelten daher auch in dieser Zeit die Bestimmungen der Satzung des Vereins. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

https://www.radiodresden.de

 

Eine aktuelle Meldung für AOK-, IKK- und Ersatzkassen

 

Für alle bei der AOK versicherten Rehasportler gilt: Die Verordnung verlängert sich aufgrund der Corona-Pandemie automatisch um 6 Monate.

Die IKK - Classic und die Ersatzkassen (vdek) verlängern die Verordnung automatisch für die Aussetzung des Rehabilitationssportes durch die Corona-Pandemie.  

Deutsche Rentenversicherung Bund: Für Versicherten der DRV Bund werden die festgelegten Fristen für Beginn und Abschluss des Rehabilitationssportes  um 3 Monate Verlängert.

 

und noch eine wichtige Meldung

 

Für alle Präventions- und Selbstzahlerkurse gilt: Alle ausgefallenen Einheiten ab dem 16.3.2020 werden nach dem Ende der Zwangsschließung nachgeholt. Wann genau das sein wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht voraussagen.

 

Für alle Aquakurse gilt: die Wiederaufnahme des Kurses erfolgt erst, sobald das Therapiebecken wieder für Kurse freigegeben ist.  Alle nachfolgend geplanten Kurse verschieben sich entsprechend nach hinten. Die bereits angemeldeten Teilnehmer werden über den voraussichtlichen Kursstart informiert, sobald dieser feststeht.

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